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   BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97   

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BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97 (https://dejure.org/1998,4420)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1998 - 11 B 30.97 (https://dejure.org/1998,4420)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 11 B 30.97 (https://dejure.org/1998,4420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters nach erfolgloser Selbstablehnungsanzeige bei Identität des Ablehnungsgrundes - Ausschließungsgrund wegen Mitwirkung an einem ablehnenden Beschluss in der Vorinstanz

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 48; ; VwGO § 54 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 54 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2 § 48
    Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen für die Annahme der Besorgnis der Befangenheit, neuerliches Ablehnungsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/89

    Anfechtung; Genehmigung; Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen ;

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97
    OVG Nordrhein-Westfalen vom 30.10.1996 - Az.: OVG 21 D 2/89.Ak -.

    BVerwG 11 B 30.97 OVG 21 D 2/89.AK.

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97
    Daß der Ablehnungsgrund seinerzeit nicht von den Klägern, sondern im Wege der Anzeige nach § 48 ZPO von dem betroffenen Richter selbst in das Verfahren eingeführt wurde, ändert nichts an der Identität des Gegenstandes der nach den §§ 41 ff. ZPO zu treffenden Zwischenentscheidung über die Frage der Befangenheit (vgl. BVerfGE 89, 28 ).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97
    Das gilt auch dann, wenn andere mit der Sache befaßte Richter die diesen Beschluß tragende Rechtsauffassung als fehlerhaft ansehen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 21; Beschluß vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55).
  • BVerwG, 03.04.1997 - 6 AV 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97
    Das gilt auch dann, wenn andere mit der Sache befaßte Richter die diesen Beschluß tragende Rechtsauffassung als fehlerhaft ansehen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 21; Beschluß vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55).
  • BVerwG, 18.07.1972 - II B 33.71

    Fiktion eines einstweilen fortbestehenden Beamtenverhältnisses i.R. einer vom

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat durch seinen Beschluß vom 2. Oktober 1997 bereits unanfechtbar entschieden, daß der in Rede stehende Ablehnungsgrund keine Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 42 Abs. 2 ZPO rechtfertigt, so daß diese Frage nicht zulässigerweise erneut zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1972 - BVerwG II B 33.71/II C 16.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1993 - 21 B 1563/92
    Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97
    Er habe auch an dem Beschluß vom 26. April 1993 - 21 B 1563/92.AK - mitgewirkt, mit dem ablehnend über den Antrag des Klägers zu 1 entschieden worden sei, die aufschiebende Wirkung seiner zusammen mit dem Kläger zu 2 erhobenen Klage gegen den ersten Nachtrag vom 17. März 1992 wiederherzustellen, soweit die Aufbewahrung von bestrahlten THTR-Brennelementen betroffen war.
  • BSG, 22.12.2021 - B 9 SB 42/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Zugleich wird es auch als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn Ablehnungsgesuche erneut auf einen Sachverhalt gestützt werden, über den bereits - rechtskräftig - entschieden worden war, dass er die Befangenheit der abgelehnten Richter nicht begründete (vgl BGH Beschluss vom 17.3.2008 - II ZR 313/06 - juris; BVerwG Beschluss vom 18.2.1998 - 11 B 30/97 - juris RdNr 10; vgl auch BSG Beschluss vom 9.9.2021 - B 5 R 149/21 B - juris RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 23.02.2022 - B 9 SB 74/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Zugleich wird es auch als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn Ablehnungsgesuche erneut auf einen Sachverhalt gestützt werden, über den bereits - rechtskräftig - entschieden worden war, dass er die Befangenheit des abgelehnten Richters nicht begründete (vgl BSG Beschluss vom 22.12.2021, aaO; BGH Beschluss vom 17.3.2008 - II ZR 313/06 - juris; BVerwG Beschluss vom 18.2.1998 - 11 B 30/97 - juris RdNr 10) .
  • LSG Bayern, 18.05.2018 - L 16 AS 20/17

    Verfahrensrecht: Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs und einer Gegenvorstellung

    Der Befangenheitsantrag ist, soweit der Kläger auf die früheren Befangenheitsanträge Bezug nimmt, offensichtlich unzulässig, weil bereits mit den rechtskräftigen Beschlüssen vom 19.09.2017 unanfechtbar entschieden worden ist, dass die vom Kläger vorgebrachten Ablehnungsgründe die Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.02.1998, Az. 11 B 30/97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2006 - 4 B 292/06

    Befangenheitsantrag in Sportwettenverfahren abgelehnt

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 11 B 30.97 -, Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 3, S. 7; OVG NRW, Beschluss vom 29. Mai 2001 - 5 B 595/01 - m.w.N.
  • LSG Bayern, 18.05.2018 - L 16 AS 23/17

    Sozialprozessrecht: Ablehnung einer Gegenvorstellung und einer

    Der Befangenheitsantrag ist, soweit der Kläger auf die früheren Befangenheitsanträge Bezug nimmt, offensichtlich unzulässig, weil bereits mit den rechtskräftigen Beschlüssen vom 19.09.2017 unanfechtbar entschieden worden ist, dass die vom Kläger vorgebrachten Ablehnungsgründe die Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.02.1998, Az. 11 B 30/97).
  • OVG Saarland, 22.12.2005 - 1 R 19/04

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters, der in gleichgelagertem Fall ein

    Mit Blick auf die Anzeige vom 5.10.2005 ist, wie sich insbesondere aus § 42 Abs. 3 ZPO ergibt, ein von einem Antrag eines Verfahrensbeteiligten unabhängiges objektives Überprüfungsverfahren in Gang gekommen, das zu einer Entscheidung zwingt, bei der derselbe Maßstab wie im Falle des Anbringens eines Ablehnungsgesuches gilt, dazu BVerwG, Beschluss vom 18.2.1998 - 11 B 30.97 -, BayVBl. 1999, 60, und BGH, Beschluss vom 5.3.2001 - I ZR 58.00 -, juris.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 8 B 138/07
    Soweit der Kläger seinen Befangenheitsantrag vom 12. Januar 2007 nur wiederholt, ist er unzulässig (vgl Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 18. Februar 1998 - 11 B 30/97 , Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 3).
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